08.11.06 05:13 Manfred Bruns (LSVD)

Zügige Reform des Transsexuellengesetzes gefordert

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zwei Vorschriften des Transsexuellengesetzes (TSG) für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30.07.2007 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.

Anfang dieses Jahres hat der LSVD dem Bundesminister des Innern Eckpunkte zur Reform des TSG vorgelegt. Im Antwortschreiben aus dem Hause Schäuble hieß es, man habe nicht genügend Personal, um einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen zu können. Das BMI befasst sich bereits seit sechs Jahren mit dieser Reform, die Arbeit kommt aber nicht voran. Diese fortwährende Verschleppung muss jetzt ein Ende haben.

TSG ist Gesetz mit den meisten verfassungswidrigsten Regelungen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entspricht den Stellungnahmen des LSVD zum völlig überholten Transsexuellengesetz. Der LSVD hat wiederholt eine Reform des TSG, das aus dem Jahr 1980 stammt, angemahnt. Offensichtlich ist jetzt auch dem Bundesverfassungsgericht der Geduldsfaden gerissen.

Der LSVD begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht dem zuständigen BMI nunmehr Dampf macht und eine Frist zur Reform des TSG gesetzt hat.


Weitere Informationen:

Externer LinkEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut

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