Karlsruhe
Kein Familienzuschlag für homosexuelle Beamte
Schwule und lesbische Beamte in einer Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf den Familienzuschlag.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Wikipedia
Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines Beamten nicht angenommen. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass es in homosexuellen Partnerschaften keine Unterhaltsansprüche eines Partners wegen der Kindererziehung gebe. Deshalb sei die Situation eingetragener Lebenspartner mit der von verheirateten Paaren nicht vergleichbar.
Max Stadler von der FDP-Fraktion im Bundestag kann das Urteil nicht nachvollziehen. „Lebenspartner übernehmen vielfältige Pflichten und sind gegenseitig in vollem Umfang zum Unterhalt verpflichtet. Wer gleiche Pflichten hat braucht auch gleiche Rechte“, so Stadler. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher die Beseitigung der noch bestehenden Nachteile für Lebenspartner im Steuerrecht und im Beamtenrecht.
Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband bezeichnete den Beschluss als „typisches Beispiel vorurteilsgeprägter Rechtsprechung“. Auch heterosexuelle Beamte ohne Kinder würden den Zuschlag erhalten.
Bundestagsmitglied Volker Beck (Bündnis90/Die Grünen)
Der Grünen-Politiker Volker Beck spricht sich für eine Gesetzesreform aus. Wenn eine Gleichstellung von lesbischen und schwulen Familien auf dem Klageweg an Grenzen stößt, müsse sie durch die Gesetzgebung vollzogen werden, erklärte Beck.
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