| 02.06.08 19:57 | Kai Tillmann |
233 Leser | 2 Kommentare | |
Der Verein würde gegen die moralischen Grundsätze der Türkei verstoßen. Außerdem führte die Staatsanwaltschaft das Verfassungsgebot der Familie an und bemängelte, dass der Name „Lambda“ nicht türkisch sei.
„Lambda Istanbul“ unterstützt Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle in der Türkei. Ein Sprecher hat direkt nach dem Urteil angekündigt, dass man vor dem obersten Berufungsgericht in Ankara gegen das Urteil vorgehen wolle. Notfalls werde man bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg ziehen.
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| 2 Leserkommentare: |
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| war doch klar... | 04.06.2008 | ||
| AW: war doch klar... | 24.06.2008 |
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