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24.07.08 20:38 Thorsten Dütsch

Alle Rechte und Pflichten bleiben

Zwangsscheidung für Transsexuelle aufgehoben

Transsexuelle, verheiratete Menschen dürfen nach ihrer Geschlechtsumwandlung nicht mehr zwangsgeschieden werden, damit ihr neues Geschlecht anerkannt wird.

Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Demnach werde die Ehe dann von zwei gleichgeschlechtlichen Partnern geführt. Der Gesetzgeber dürfe diese Ehe zwar in eine Lebenspartnerschaft führen, dennoch müssten aber auch hier alle Rechte und Pflichten der Ehe gelten, heißt es.

Damit erklärten die Richter einen Teil des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig. Geklagt hatte ein 1929 geborener Mann, der sich 2002 einer Geschlechtsumwandlung unterzog. Er sollte sich von seiner Ehefrau scheiden lassen, damit sein weibliches Geschlecht anerkannt wird. Das verweigerte er aber, weil seine Ehe intakt sei.

Der Gesetzgeber hat jetzt bis 1. August 2009 Zeit, das Gesetz zu ändern.

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