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06.12.07 16:46 Thorsten Dütsch

Transsexuelle dürfen nicht zur Polizei

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden: Ein Mensch, der transsexuell ist, kann vom Polizeidienst ausgeschlossen werden.

Eine Diskriminierung liege nicht vor, da die Behörden ihren „vorgesehenen Ermessensspielraum in rechtmäßiger Weise genutzt und die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in Abwägung zu den individuellen Besonderheiten des Klägers berücksichtigt“, so die Urteilsbegründung. Die Penisprothese des Mannes sei so empfindlich, dass sie bei körperlichen Auseinandersetzungen im Dienst ein Risiko darstellen könne, ist die Auffassung des Landes Hessen. Zudem führe die andauernde Hormonbehandlung zu nicht kalkulierbaren Stimmungsschwankungen - von aggressiv bis kraftlos. Das sieht der 36-jährige Kläger anders. Seiner Ansicht nach seien diese Bedenken nur vorgeschoben. „Der eigentliche Grund ist, dass man Transsexuelle in der hessischen Polizei nicht haben will“, sagte er. Die Haltung des Landes führe dazu, dass Transsexuellen in Hessen generell der Berufsweg des Polizeibeamten verschlossen bleibe, sagte der Anwalt des Klägers. Die Erfahrung in anderen Ländern und Bundesländern zeigten, dass Transsexuelle gute Polizeiarbeit leisten könnten. Irmingard Schewe-Gerigk von den Grünen im Deutschen Bundestag bezeichnet die Entscheidung als bedauerlich. „Seit zwei Jahren wird mit allen Mitteln versucht, einen hoch qualifizierten Bewerber vom Polizeidienst fernzuhalten, nur weil er transsexuell ist. Die Regierung Koch ist aufgefordert, hier endlich umzudenken. Es ist höchste Zeit, dass Bestimmungen im hessischen Polizeirecht, die Transsexuelle diskriminieren, beseitigt werden. Der europäische Grundsatz der Nichtdiskriminierung muss auch in Hessen verwirklicht werden.“, so die Politikerin in einer Mitteilung. Der Mann wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen.

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Kein neuer Beitrag keine Diskriminierung...??????? OfflineLuc 16.12.2007
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