Schweiz
Streit um Darkrooms in Zürich
Das Bezirksgericht in Zürich hat entschieden: Darkrooms in Schwulenbars sind illegal.
Nach Auffassung des Gerichts verstoßen diese Räumlichkeiten in der Szene gegen das Gastgewerbegesetz. Daran ändere auch eine Vereinbarung zwischen der Stadt Zürich und den Betreibern von Darkrooms nichts, so das Gericht in seiner Begründung. Damit seien die Bemühungen zwischen Stadt und Szene umsonst gewesen, empört sich Pierre André Rosselet, Co-Präsident von Pink Cross. Die Szene will sich mit dem Urteil nicht abfinden und vor der nächst höheren Instanz klagen.
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