Solidarität mit Seyran Ates
Engagement für Selbstbestimmung darf nicht lebensgefährlich sein
Seyran Ates, Rechtsanwältin, Autorin, Gewinnerin des Berliner Frauenpreises 2004 und des Berliner CSD Zivilcouragepreises 2005 hat ihre Anwaltszulassung zurückgegeben, nachdem sie mehrfach bedroht und angegriffen worden war. Ein Gastkommentar von Uta Kehr (LSVD).
Seyran Ates
Eine Frau, die sich wie Seyran Ates mutig für Rechte von Mädchen, Frauen und Homosexuellen einsetzt, ist ein Vorbild für uns alle. Es ist empörend, wenn sie massiven Bedrohungen durch ihre Verfahrensgegner ausgesetzt ist.
Seyran Ates hat sich seit vielen Jahren mit Worten und Taten für diejenigen eingesetzt, denen Rechte auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit verwehrt werden. Sie hat die Verantwortung der Zivilgesellschaft eingefordert und ist ohne Rücksicht auf persönliche Verluste selbstbewusst vorangeschritten.
Seyran Ates hat sich seit vielen Jahren mit Worten und Taten für diejenigen eingesetzt, denen Rechte auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit verwehrt werden. Sie hat die Verantwortung der Zivilgesellschaft eingefordert und ist ohne Rücksicht auf persönliche Verluste selbstbewusst vorangeschritten.
Wenn eine solche Frau nun aufgeben muss, ist das keine persönliche Angelegenheit. Es ist die Logik der Gewalt, diejenigen, die sich für Opfer engagieren, selbst zu Opfern zu machen. Das darf nicht so stehen bleiben.
Alle zivilgesellschaftlichen Akteure und nicht zuletzt diejenigen, die von ihren mutigen Taten profitiert haben, müssen nun Solidarität zeigen. Das Engagement für die Selbstbestimmung von Frauen darf nicht mit Gefahr für Leib und Leben einhergehen.
Quelle: Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
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