Wirkungsvoller Protest

Schwuler Iraner darf nicht hingerichtet werden

Wie das Urteil zustande gekommen ist, verstoße gegen islamisches Recht. Alle Zeugen hatten ihre Aussagen zurückgezogen. Das Gericht hat als Hauptbeweis ein Geständnis des Mannes angeführt, welches aber unter Folter gemacht wurde. Zudem war der junge Mann Lokaler Linkzum Tatzeitpunkt gerade einmal 13 Jahre alt.

Angaben der „International Gay and Lesbian Human Rights Commission“ zufolge habe der Iran damit erstmals ein Todesurteil gegen einen homosexuellen Mann aufgehoben. „Dies ist ein großer Sieg für die Menschenrechte und eine Erinnerung daran, wie wirkungsvoll Lokaler Linkglobaler Protest ist“, so eine Sprecherin der Organisation. Auch die Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ hatte weltweit zu Protesten aufgerufen. Trotzdem Lokaler Linkbekennt sich der Iran weiterhin zur Hinrichtung Homosexueller.

Der Mann bleibt weiterhin im Gefängnis. Das Verfahren wird neu aufgerollt.

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2 Leserkommentare: Vollständig anzeigen
Kein neuer Beitrag na toll.... OfflineLuc (18) 18.11.2007
Kein neuer Beitrag Lächerlich! AusgetretenbrOOmStick 20.11.2007

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