Klage abgewiesen
Schwule Erotik keine Pornographie
Das Kammergericht Berlin hat heute den Verleger Bruno Gmünder vom Vorwurf freigesprochen, seine Verlagsprodukte seien pornographisch.
Damit beendeten die Richter einen Jahre lang schwelenden Rechtsstreit um die im Internet angebotenen
Kalender für Homosexuelle. Der Verlag begrüßt das Urteil als einen wichtigen Schritt Richtung Anerkennung schwuler Erotik in Kunst und Fotografie.
Erotik, keine Pornografie. Die Kalender von Bruno’s.
Der Bruno-Gmünder-Verlag hatte Fotowandkalender publiziert, auf denen nackte Männer mit einer Erektion zu erkennen sind. Die Anklage plädierte auf Pornografie und Verletzung des Jugendschutzes mit dem Ziel, die Veröffentlichung solcher Fotos in Zukunft zu verhindern. „Der nackte Mann war und ist immer wieder ein Streitpunkt mit der Zensur. Anders als der Frauenakt polarisiert der Männerakt - wie keine andere Darstellung des Menschen“, so der Verlag in einer Mitteilung.
Das Kammergericht folgte der Argumentation des schwulen Verlegers: Wenn die Abbildung einer Erektion nicht Bild bestimmend ist, die abgebildete Person als eigene Persönlichkeit erkennbar bleibt, das Bild insgesamt nicht reißerisch ist, dann könne dies keine Pornografie sein. Jugendgefährdend könne das auch deshalb schon nicht sein, weil der bloße Anblick eines solchen Bildes keineswegs einen heutigen Jugendlichen derart verstören könne, dass er in seiner Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt würde.
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