| 18.05.08 19:15 | Kai Tillmann |
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Das hat jetzt der Bundesrat entschieden. Das Verbot verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage. Nach Ansicht des Bundesrates würde die Ehe für Schwule und Lesben auch deshalb so breit akzeptiert, weil Homosexuelle keine Kinder adoptieren dürfen. Das gleiche gelte auch für die Stiefkindadoption. Mit dem Recht, das Kind der Partnerin oder des Partners zu adoptieren, würde die Idee des Partnerschaftsgesetzes aufgegeben, dass Kinder Eltern unterschiedlichen Geschlechts haben sollen.
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