1,8 Millionen Franken

Schweizer Aids-Hilfe muss Steuern nachzahlen

Das Bundesgericht eine Beschwerde der AHS abgewiesen. Der Verein muss jetzt Steuern in Millionenhöhe zahlen. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass es sich bei den Geldern nicht um mehrwertsteuerfreie Subvention handle, sondern ein Entgelt für die Leistungen der AHS. Laut den Richtern hat das Bundesgesundheitsamt mit der Aidshilfe mehrere Verträge abgeschlossen, in denen dem Verein verschiedene Aufgaben im Bereich der HIV- und Aids-Prävention zugewiesen würden. Im Gegenzug erhalte er vom Gesundheitsamt Vergütungen für seine Leistungen. Damit handle es sich bei den ausgerichteten Zahlungen zweifellos nicht um Subventionen, sondern um steuerbares Entgelt.

Foto: Dorn-Fussenegger (Photocase)
Foto: Dorn-Fussenegger (Photocase)

Die AHS teilte mit, dass es für die Zeit von 1998 bis heute um insgesamt rund 1,8 Millionen Franken Mehrwertsteuern gehe. Die AHS habe für die Steuerforderungen entsprechende Rückstellungen getätigt.

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