Schulverweis wegen Schwulenfeindlichkeit aufgehoben
Der 14-Jährige aus Münster ist vor einem Jahr der Schule verwiesen worden, weil er einen schwulen Mitschüler mit seiner Homosexualität gemobbt hat.
Weil er schwulenfeindliche Stimmung in seiner Klasse gegen einen homosexuellen Mitschüler gemacht hat, ist ein 14-Jähriger aus Münster vor einem Jahr der Schule verwiesen worden. Er hatte vor einem Jahr in einer unbeaufsichtigten Stunde ein Lied angestimmt und einen seiner Mitschüler wegen dessen Homosexualität verspottet. Andere Mitschüler haben daraufhin eingestimmt, woraufhin sich der schwule Schüler körperlich wehrte.
Nach Klage der Eltern hat ein Gericht den Verweis nun aufgehoben. Die Eltern argumentierten, dass vor dem Verweis pädagogische Maßnahmen hätten erfolgen müssen. Die Schule lehnte diese Begründung ab, weil der Schüler bereits mehrfach negativ aufgefallen sei.
Nun darf der Junge die Schule wieder besuchen, urteilte das Verwaltungsgericht. Bedingung: er darf nicht mehr durch Beleidigungen und diskriminierende Äußerungen auffallen.
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| Mobbin bleibt mobbing | 17.08.2007 |
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