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28.09.07 15:38 Kai Tillmann

Schweiz

Prozess gegen Darkroom-Betreiber

In einem Pilot-Prozess in Zürich soll ein Einzelrichter klären, ob der Betrieb von Darkrooms gegen „Sitte und Ordnung“ verstößt. Einer neuen Regelung zufolge soll der Betreiber dafür eine Geldbuße zahlen.

Wie die Schweizer „NZZ“ berichtet, sei bei einer Polizeikontrolle im Züricher Schwulenlokal „The Dynasty Club“ vor einem Jahr die Polizei auf zwei nackte Männer getroffen, die sich eng umschlungen gegenseitig Zungenküsse verabreichten und andere Sachen machten. Der Barbetreiber erhielt daraufhin vom Stadtrichteramt eine Buße in Höhe von 300 Franken „wegen Nichtaufrechterhaltens von Ordnung und guter Sitte durch Tolerieren von sexuellen Handlungen unter Gästen in den Lokalräumlichkeiten“. Der Stadtrichter stützte sich dabei auf § 17 des Gastgewerbegesetzes, welches den Wirten vorschreibt, dass sie für „Sitte und Ordnung“ in ihrem Lokal zu sorgen haben. Dagegen hat der Wirt Widerspruch eingelegt. Sein Rechtsanwalt forderte vom Richter eine Aufhebung der Buße und eine Entschädigung.

Es gehe ganz klar nicht um den Einzelfall, nicht um die Frage einer Betriebsbewilligung, sondern um einen Pilot-Prozess: um die Frage der Legitimation von Darkrooms in der Stadt Zürich. „Wir führen einen Pilot-Prozess durch, den sich die Stadtpolizei wünscht, weil sie nicht weiß, ob sexuelle Handlungen in Darkrooms erlaubt sind oder nicht“, erklärte der Anwalt.

Der Prozess sei aber eigentlich gar nicht mehr nötig, weil die Frage mit der einvernehmlichen Lösung vom August über eine Gesetzesanwendung jetzt ja geregelt sei. Denn die Stadtpolizei habe erkannt, dass Darkrooms – auch für die HIV-Prävention – sinnvoller seien als Homosexuelle, die in Parks und Toilettenanlagen ausweichen. Der Gerichtsentscheid sei wesentlich für die Zukunft der Schwulenkultur, mahnte der Rechtsanwalt. Das Urteil des Richters steht noch aus.

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Kein neuer Beitrag Naja *g* OfflinebrOOmStick 30.09.2007
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