Eingetragene Lebenspartnerschaft
Lesbische Polin gewinnt gegen Behörden
Eine polnische Lesbe, die in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen will, hat einen wichtigen Sieg gegen die Behörden in ihrem Heimatland errungen.
Um als Ausländer in Deutschland heiraten zu dürfen, muss eine so genannte Ehefähigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland vorgelegt werden. So wird festgestellt, ob der Heiratswillige auch wirklich ledig ist. Die polnischen Behörden hatten der Frau die Ausstellung dieser Bescheinigung verweigert. Sie sei nur notwendig, wenn sie eine heterosexuelle Ehe eingehen wolle. Die Frau klagte vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht. Jeder Bürger habe das Recht, ein Ehefähigkeitszeugnis ohne Begründung zu verlangen, urteilte das Gericht.
PRIDE1aktuell – stündlich einfach besser informiert
| Richtig so! | 26.08.2008 |
Schreibe auch einen Leserkommentar zu diesem Artikel
Um selbst einen Kommentar zu schreiben, musst du eingeloggt sein.
