Eingetragene Lebenspartnerschaft

Lesbische Polin gewinnt gegen Behörden

Um als Ausländer in Deutschland heiraten zu dürfen, muss eine so genannte Ehefähigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland vorgelegt werden. So wird festgestellt, ob der Heiratswillige auch wirklich ledig ist. Die polnischen Behörden hatten der Frau die Ausstellung dieser Bescheinigung verweigert. Sie sei nur notwendig, wenn sie eine heterosexuelle Ehe eingehen wolle. Die Frau klagte vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht. Jeder Bürger habe das Recht, ein Ehefähigkeitszeugnis ohne Begründung zu verlangen, urteilte das Gericht.

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Kein neuer Beitrag Richtig so! OfflineKim 26.08.2008

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