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12.08.08 22:56 Thorsten Dütsch

In der Schwulenszene beliebt

Gefährliche Partydroge „Crystal“

Der Bundesgerichtshof will einen härteren Kampf gegen die Partydroge „Crystal“ ermöglichen.

Nach einem Beschluss beabsichtigt der 2. Strafsenat des Karlsruher Gerichts, den Grenzwert für die Rauschgiftmenge abzusenken, bei dessen Überschreitung deutlich höhere Strafen fällig werden.

Drogenlabor zu Hause. Foto: WikipediaDrogenlabor zu Hause. Foto: Wikipedia

Die Droge ist laut BGH sehr viel gefährlicher als bisher angenommen, wie eine Expertenanhörung in Karlsruhe ergeben habe. Das Mittel unterdrückt das Schlafbedürfnis, steigert die Leistungsfähigkeit und das Mitteilungsbedürfnis. Zudem wird das sexuelle Verlangen gesteigert sowie das Durst- und Hungergefühl vermindert.

Crystal kann psychisch abhängig machen und Hirnschädigungen hervorrufen. Vor allem in der schwulen Szene wird „Crystal“ zunehmend genommen.

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