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07.05.07 19:05 Thorsten Dütsch

„Schwulenparagraph“

Mahnwache zum Jahrestag des „Schwulen-Paragraphen“

„Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.“ So urteilte das Bundesverfassungsgericht vor genau 50 Jahren.

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern blieben damit auch weiterhin strafbar, die national-sozialistische Fassung des § 175 blieb weiterhin in Kraft. Nach Angaben des LSVD wurden in der Folge viele tausend Männer weiter zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt und damit ihre bürgerliche Existenz vernichtet. Erst 1969 wurde der so genannte Schwulenparagaph reformiert. 1994 wurde er endgültig gestrichen.

Zum Jahrestag ruft der Lesben und Schwulenverband (LSVD) nun zu einer Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf. Interessierte finden sich am Donnerstag, 10.05. ab 10:45 Uhr am Schlossplatz in Karlsruhe ein.

Der Verband startet gleichzeitig seine Aktion „Lesben und Schwule in die Verfassung!“. Das Grundgesetz müsse endlich auch Lesben, Schwule und Transgender gleiche Rechte garantieren. Daher fordert der LSVD eine Ergänzung des Gleichheitsartikels mit einem Verbot der Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Identität“.

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