LSVD zieht Bilanz nach einem Jahr AGG
Am 18. August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft.
Zum ersten Jahrestag sagt Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), dass das Gesetz ein wichtiger Faktor in der Antidiskriminierungsarbeit sei. Allerdings kritisiert er, dass Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes noch immer nicht voll arbeitsfähig ist. Der Beirat, der den Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen fördern und die Antidiskriminierungsstelle beraten soll, ist noch immer nicht bestellt.
Den LSVD erreichten viele Anfragen von Lesben und Schwulen die sich benachteiligt fühlen, so Bruns in einer Mitteilung. Viele Betroffene sind von dem komplizierten Gesetz überfordert und scheuen davor zurück, sich selbst ans Gericht zu wenden. Besonders irreführend sei der Name des Gesetzes. Bruns: „Viele meinen, das AGG würde allgemein für Gleichbehandlung sorgen. Aber die Anforderungen des Gesetzes richten sich nur an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Der Staat selbst setzt die Diskriminierung von Homosexuellen im Steuer- und Beamtenrecht unverändert fort.“
Der LSVD fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, verpartnerte Lesben und Schwule gleich zu behandeln. Auch bei privaten Lebens- und Krankenversicherungen gebe es gerade schwule Männer Benachteiligungen. Die Versicherungen weigern sich oft, Verträge mit schwulen Männern abzuschließen. Dieses Diskriminierungsverbot fällt zum 22. Dezember dieses Jahres.
Quelle: LSVD
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