Gleichheitsartikel
LSVD fordert Schutz im Grundgesetz
Zum Tag des Grundgesetzes am Freitag forderte Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD), dass Homosexuelle auch vom Grundgesetz vor Diskriminierung geschützt werden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949. Foto: Wikipedia
Das deutsche Grundgesetz enthält keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender. „Der Tag des Grundgesetzes ist bislang kein guter Tag für Lesben und Schwule. Denn er erinnert auch daran, dass die Verfassung Homosexuelle als Bürger zweiter Klasse behandelt“, erklärte Bruns. Mit der „Aktion Grundgesetz. Lesben und Schwule in die Verfassung!“ fordert der LSVD eine Erweiterung des Gleichheitsartikels um das Merkmal „sexuelle Identität“.
Diese Forderung wird nach Angaben des LSVD von Akteuren der Zivilgesellschaft und zahlreichen Prominenten unterstützt. Zu ihnen gehören unter anderem Iris Berben, Maybrit Illner, Hape Kerkeling und Rosenstolz.
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