Lesbischer Frau droht Abschiebung in den Iran
Eine 31-jährige Frau aus dem Iran soll laut einem Gerichtsbeschluss in den Iran abgeschoben werden.
Damit droht ihr in ihrem Heimatland die Hinrichtung durch Steinigung, weil Homosexualität im Iran verboten ist. Obwohl die Anwältin der Berlinerin ein Urteil eines iranischen Gerichts vorlegte, in der die Todesstrafe festgelegt ist, hält das Gericht an seiner Entscheidung fest. Es beruft sich dabei auf ein Gespräch zweier Außenamtsmitarbeiters mit der Mutter der Asylbewerberin. Diese habe die Homosexualität ihrer Tochter abgestritten.
Die Anwältin bezeichnete die Befragung der Mutter im „Tagesspiegel“ absurd. Fremde Beamte verlangten von einer iranischen Frau die ehrliche Beantwortung von Fragen, die nicht nur peinlich sind, sondern auch dem Ehemann ein Strafverfahren bringen könnte. Dieser hatte der lesbischen Frau bei der Flucht geholfen.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) fordert vom Berliner Innensenator, die Abschiebung zu verhindern, weil der Frau in ihrem Heimatland die Hinrichtung durch Steinigung droht. Eine Sprecherin von Innensenator Körting sieht hierzu aber keinen Anlass. „Das Gericht hat die Abschiebung bestätigt. Damit ist die Ausweisung rechtmäßig“, erklärte sie.
PRIDE1aktuell – stündlich einfach besser informiert
Schreibe den ersten Leserkommentar zu diesem Artikel
Zu diesem Artikel hat noch niemand einen Leserkommentar geschrieben. Um selbst einen Kommentar zu schreiben, musst du eingeloggt sein.
