Frankreich
Lesbische Frau bekommt Schmerzensgeld
Eine lesbische Lehrerin aus Frankreich bekommt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil ihr eine Adoption verweigert wurde.
Als Grund für die Ablehnung hatten die Behörden angegeben, dass die väterliche Figur fehlen würde. Der Gerichtshof für Menschenrechte verwies in dem Urteil auf das in Frankreich bestehende Recht für Ledige, ein Kind zu adoptieren. Wenn ein Land ein solches Recht schaffe, dürfe es bei seiner Umsetzung keine diskriminierenden Entscheidungen treffen. Der Hinweis der französischen Behörden auf das Fehlen einer „väterlichen Bezugsperson“ sei willkürlich gewesen, heißt es in dem Urteil. Tatsächlich sei dieses Argument als Vorwand genutzt worden, um den Antrag der Frau wegen ihrer Homosexualität abzulehnen, heißt es weiter.
Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) freut sich über das Urteil. „Es macht deutlich, dass Lesben und Schwule weder offen noch verdeckt der Zugang zur Adoption verwehrt werden darf. Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für unsere Forderung nach einem gemeinschaftlichen Adoptionsrecht für eingetragene und Lebenspartner“, so Bruns in einer Mitteilung.
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