Präzedenzfall
Lesbisch gewordene Ehefrau klagt auf Unterhalt
Der Bundesgerichtshof verhandelt zurzeit darüber, ob eine lesbisch gewordene Ehefrau von ihrem Ex-Mann Unterhalt verlangen kann.
Im vorliegenden Fall hatte die Frau ihren Mann nach 26 Jahren Ehe und fünf Kindern verlassen, weil sie entdeckte, dass sie lesbisch ist. In erster Instanz war der Frau ein Anspruch auf Unterhalt verweigert worden. Sie sei aus einer intakten Ehe ausgebrochen. Das sei nach Ansicht des Gerichts, ein so schwerwiegendes Fehlverhalten, dass sie keinen Trennungsunterhalt verlangen könne. In zweiter Instanz dagegen ist der Frau Unterhalt zugesprochen worden, weil eine gleichgeschlechtliche Neuorientierung eine schicksalsbedingte Begebenheit sei. Dafür könne die Frau nicht verantwortlich gemacht werden. Jetzt entscheidet der BGH. Ein Urteil wird noch für diese Woche erwartet.
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