BGH fällt Urteil
Gleiche Pflichten - ungleiche Rechte für Eingetragene Lebenspartner
Eingetragene Lebenspartner haben kein Recht auf eine Hinterbliebenenrente.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Damit ist die Klage eines Mannes abgewiesen worden, der als Angestellter eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert hatte. Die Bundesrichter urteilten, dass das Grundgesetz eine Privilegierung der Ehe zulasse. Die Ehe dürfe wegen der Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses bevorzugt werden. Außerdem hatte er für seinen Partner den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gefordert. Für eingetragene Lebenspartner gibt es hier bereits eine Regelung. Der Anwalt des Klägers hatte sich auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie berufen, die die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung verbiete.
LSVD: Urteil ist völlig unverständlich
Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert die Entscheidung des BGH. Das Urteil sei völlig unverständlich und zementiere eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung. Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernehme, müsse auch gleiche Rechte erhalten. Alles andere sei unfair. Er fordert den Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien auf, sich für die Hinterbliebenenversorgung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften einzusetzen.
Volker Beck ist Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis90/Die Grünen
Volker Beck enttäuscht
Auch Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen zeigt sich enttäuscht über das Urteil. Nun sei der Gesetzgeber gefordert, für eine Rechtsangleichung in den Bereichen zu sorgen, in denen noch Ungleichbehandlung besteht.
„Das gilt insbesondere für das Steuer- und Beamtenrecht.“, so Beck.
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