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07.11.07 20:14 Thorsten Dütsch

Homo-Ehe

Keine Benachteiligungen bei Erbschaftssteuer mehr

Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden fast komplett mit Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer gleichgestellt.

Wie Bundesfinanzminister Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Koch mitteilen, dürfen demnach ab sofort Homo- und Heteropaare 500.000 Euro steuerfrei erben. Allerdings müssen Homopaare dafür einen höheren Steuersatz als Ehepaare hinnehmen. Bisher durften homosexuelle Paare nur bis zu einem Betrag von 5200 Euro steuerfrei erben, heterosexuelle Ehepartner dagegen 307.000 Euro. Mit den neuen Sätzen hat sich die SPD gegenüber den Unionsparteien durchgesetzt. Die Reform soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Überwiegend positive Reaktionen

Der FDP-Politiker Michael Kauch bezeichnet die Angleichung als wichtigen Fortschritt, fordert aber die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartner. „Trotz voller Unterhaltspflichten zahlen eingetragene Lebenspartner, die mehr als den Freibetrag erben, weiterhin wie Fremde die Steuersätze der schlechtesten Steuerklasse III. Somit werden 30 bis 50 Prozent Steuer fällig, Ehegatten zahlen künftig zwischen 7 und 30 Prozent“, so Kauch in einer Mitteilung.

Axel Hochrein vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) freut sich, dass die Überzeugungsarbeit der vergangenen Monate erfolgreich war. Auch er fordert aber die volle Gleichstellung. „Die Kampagne „Keine halben Sachen!“, mit der ein bundesweites und überparteiliches Bündnis schwul-lesbischer Organisationen die Gleichstellung im Steuerrecht fordert, bleibt daher weiter am Ball“, heißt es in einer Mitteilung.

Der Grünen-Politiker Volker Beck erklärt, warum es keine einhundert prozentige Gleichstellung gibt. „Offenbar will die Union damit krampfhaft einen Abstand zur Ehe bewahren. Das ist pure Ideologie und eine symbolische Herabwürdigung der Homosexuellen. Es gibt keinen sachlichen Grund, sie bei der Erbschaftsteuer anders zu behandeln“, so Beck.

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