Homo-Ehe
Keine Beihilfe für eingetragene Lebenspartner von Beamten
Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall.
Wie die Nachrichtenagentur AP meldet, wurde eine entsprechende Klage eines 68-jährigen rheinland-pfälzischen Beamten vom Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag abgelehnt. Demnach erklärten die Richter, dass sich weder aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz noch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Pflicht zur Zahlung der Beihilfe ergebe.
Im vorliegenden Fall hatte der 68-jährige Beamte im Januar 2005 seinen heute 49-jährigen Lebenspartner geheiratet. Anschließend beantragte er bei seinem Dienstherren, dem Lebenspartner im Fall einer Erkrankung Beihilfe wie einem Ehegatten zu gewähren. Als der Staat dies ablehnte, kam es zum Rechtsstreit.
Das Koblenzer Verwaltungsgericht entschied nun, der Staat habe mit seinen Beihilferegelungen seine Fürsorgepflicht im Krankheitsfall abschließend geregelt. Eine Bevorzugung von Ehefrauen oder Ehemännern gegenüber eingetragenen Lebenspartnern verstoße nicht gegen die Verfassung. Das Grundgesetz habe Ehe und Familie, nicht aber eingetragenen Lebenspartnerschaften unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt.
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