Einbürgerungstest
Homosexualität kein Pflichtthema
In Integrationskursen für Ausländer besteht keine Verpflichtung zur obligatorischen Behandlung des Themas Homosexualität.
Ab dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige mit einem Einbürgerungstest „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachweisen.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit. Es sei den Lehrkräften aber möglich, das Thema Homosexualität in Abhängigkeit von der aktuellen Zusammensetzung der Gruppen und deren Lernbedarf zu erörtern. „Hierfür sind explizit zwei Unterrichtsstunden zur freien Verfügung nach Teilnehmerwünschen und -interessen vorgesehen“, heißt es in der Antwort. Eine Verpflichtung, auf das Thema einzugehen, bestehe jedoch nicht. Möglich sei ein Eingehen auf das Thema Homosexualität jedoch im Modul III des Orientierungscurriculums „Mensch und Gesellschaft“ beim Thema „Zusammenleben in der Familie und anderen Lebensgemeinschaften“, erläutert die Bundesregierung. Auch im Modul I „Politik in der Demokratie“ könne auf unterschiedliche Formen der Familie und des Zusammenlebens von Menschen im Hinblick auf Gleichberechtigung und Antidiskriminierungsgebot eingegangen werden.
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