Homo-Ehe
Homosexueller erhält keine Witwerrente
Trotz eingetragener Lebenspartnerschaft steht dem Lebensgefährten eines Beamten kein Witwergeld zu.
Geklagt hatte ein Beamter im Ruhestand. Er hatte beantragt, dass der Partner im Falles seines Todes, eine Versorgung erhält. Dieser Antrag wurde von seinem Dienstherren abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht in Koblenz lehnte die Klar ab, weil das Beamtenversorgungsrecht gleichgeschlechtliche Ehepartner bei der Hinterbliebenenversorgung ausschließt. Das Urteil verstößt nicht gegen die Verfassung, das europäische Gemeinschaftsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil die Verfassung nur die Ehe von Frau und Mann unter einen besonderen Schutz stellt.
Der Beamte hat nun die Möglichkeit Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu beantragen.
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