Trick 17

Homo-Schein-Ehe für Aufenthaltserlaubnis

Die Ausländerbehörde vermutete eine Scheinehe zwischen einem 56-jährigen Deutschen und einem 24-jährigen Bolivianer. Die Aufenthalterlaubnis des Bolivianers ist 2007 abgelaufen. Offenbar sei der ältere Mann mit der Mutter seines Partners liiert, heißt es.

Die Richter sahen eine Schein-Ehe allerdings als nicht erwiesen an. Und das, obwohl sich das Paar in Befragungen verdächtig gemacht hatte. So wusste der ältere Mann beispielsweise nichts über die Tätowierungen seines Lebenspartners. Bei einem Hausbesuch soll der Bolivianer den Lichtschalter im Keller nicht gefunden haben. Und: Ein Heteroporno soll im DVD-Player gewesen sein.

Dafür soll sich aber die Mutter des Bolivianers sehr gut in seiner Wohnung ausgekannt haben. Dort hatte sie auch ihre Bekleidung deponiert. Kurios: Das Amtsgericht wusste, dass es sich bei dem Paar um kein schwules Paar handelte. Auch der Anwalt gab zu, dass die beiden kein homosexuelles Liebespaar sind. Sie wollen sich aber gegenseitig beistehen, heißt es. Das sei entsprechend in einem Testament geregelt.

Damit haben die beiden Männer laut deutschem Recht nichts Unrechtmäßiges getan. Sie müssen sich lediglich verpflichten, zusammen zu leben und füreinander zu sorgen. Ob homo- oder heterosexuell ist hier völlig egal.

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