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02.04.08 14:05 Thorsten Dütsch

Arbeitsrecht

Homo-Ehe mit Hetero-Ehe gleichgestellt

Der Europäischen Gerichtshof hat entschieden, dass eingetragene Partnerschaften in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten der Ehe gleichgestellt werden müssen.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Foto: WikipediaSitz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Foto: Wikipedia

Das ist ein historischer Sieg und ein großer Erfolg für Schwule und Lesben: Sie feiern in ganz Europa ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg.

Die Richter haben entschieden, dass Arbeitgeber oder Dienstherren auch ihren homosexuellen Beschäftigen beispielsweise eine Hinterbliebenenrente und Ortszuschläge zahlen müssen.

Geklagt hatte der Münchner Tadao Maruko. Er lebte mit seinem Partner seit mehreren Jahren in einer Homo-Ehe. Als sein Partner verstarb, verweigerte ihm das Versorgungswerk der deutschen Bühnen jedoch eine Hinterbliebenenrente. Eine solche werde nur Ehegatten bezahlt.

Quelle: LSVD

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