Eingetragene Lebenspartnerschaft
Keine Gleichstellung bei Einkommenssteuer
Die Bundesländer Bremen und Berlin sind mit einem Antrag im Bundesrat gescheitert, der Schwule und Lesben bei der Einkommenssteuer gleichgestellt hätte.
Ein entsprechender Antrag hat in der Länderkammer keine Mehrheit gefunden. Dem Antrag zufolge sollte die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2009 die Rechtsgrundlagen für die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe schaffen. Homosexuelle Paare werden im Steuerrecht nach wie vor wie Fremde behandelt.
Keine Privilegien für eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Steuererklärung.
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