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06.09.07 19:25 Kai Tillmann

Europäischer Gerichtshof für Gleichstellung von Lebenspartnern

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes hat am Donnerstag seine Schlussanträge in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Vorlegungssache Maruko vorgelegt und sich darin für die Gleichstellung von Lebenspartnern ausgesprochen.

In dem Fall geht es um die Frage, ob die die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen auch hinterbliebenen Lebenspartnern ihrer Versicherten eine Hinterbliebenenrente gewähren muss. „Während der LSVD immer die Auffassung vertreten hat, dass die Verweigerung von Vergünstigungen wie der Familienzuschlag, die Beihilfe und die Hinterbliebenenpension für verpartnerte Beamte und die Betriebsrenten und Zusatzversorgungen für verpartnerte Beschäftigte gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstößt, hatten das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof die Anwendbarkeit der Gleichstellungsrichtlinie auf Lebenspartner verneint.“, so Manfred Bruns vom LSVD in einer Mitteilung. Der Generalanwalt hat nun die Rechtsauffassung des LSVD bestätigt. In der Regel pflegt der Europäische Gerichtshof der Stellungnahme seiner Generalanwälte zu folgen. Mit dem Urteil des EuGH kann zum Jahreswechsel gerechnet werden. „Mit der positiven Stellungnahme des Generalanwalts sind wir unserem Ziel, dem Abbau der Diskriminierungen von Lesben und Schwulen, einen großen Schritt näher gekommen. Viele verpartnerte Lesben und Schwule könne sich jetzt auf erhebliche Nachzahlungen freuen, da Deutschland schon seit dem 03.12.2005 mit der Umsetzung der Richtlinie in Verzug ist.“, so Bruns weiter.

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