Antidiskriminierung
Doch noch Homo-Schutz in EU-Richtlinie
Die EU-Kommission will offenbar doch die sexuelle Orientierung als Schutzmerkmal in eine Richtlinie für Antidiskriminierung aufnehmen.
Das hat jetzt die schwul-lesbische Intergruppe des EU-Parlaments bekannt gegeben. Den Angaben zufolge will die EU beim Zugang zu Dienstleistungen oder Waren Diskriminierungen wegen Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, sowie Religion verbieten. In der vergangenen Woche hieß es noch, dass
lediglich das Merkmal der Behinderung geschützt werden solle.
„Wir danken allen, die sich für eine umfassende Nichtdiskriminierungsrichtlinie eingesetzt haben. Natürlich werden wir uns die Details der Richtlinie sehr genau ansehen“, erklärt Michael Cashman, Vorsitzender der Intergruppe.
In Deutschland wird sich durch die neue Richtlinie nicht allzu viel ändern. Hier sind Schwule und Lesben bereits auch beim Zugang zu Waren oder Dienstleistungen vor Diskriminierung geschützt.
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