Einbürgerungstest
Homosexualität in Orientierungskursen
Die Grünen möchten von der Bundesregierung wissen, ob das Thema Homosexualität in den Orientierungskursen zur Einbürgerung berücksichtigt wird.
Ab dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige mit einem Einbürgerungstest „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachweisen (Symbolfoto).
Diesen Kurs müssen Menschen belegen, die in Deutschland eingebürgert werden wollen. Die Abgeordneten fragen, ob die Unterschiede der sexuellen Identität Teil der gesellschaftlichen Vielfalt seien und in Integrationskursen sinnvoll erörtert werden können. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass Kenntnisse über Homosexualität und homosexuelle Lebensweisen bei neu Zugewanderten nicht immer vorausgesetzt werden könnten.
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