Urteil zum Familienzuschlag
CSU für Benachteiligung von Homo-Beamten
Der innenpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass schwule und lesbische Beamte keinen Anspruch auf Familienzuschlag haben, begrüßt.
Stephan Mayer (CSU). Foto: mayerstephan.de
„Die heutige Entscheidung bestätigt voll und ganz die Position der CSU: die Ehe zwischen Mann und Frau besitzt nach der ausdrücklichen Wertentscheidung unseres Grundgesetzes eine herausgehobene Stellung“, so Mayer.
„Das Bundesverfassungsgericht degradiert Lesben und Schwule zu Staatsbürgern 2. Klasse“, kritisiert dagegen Barbara Höll von der Linkspartei. „Das ist ein eklatanter Rückschritt in der Gleichstellungspolitik und eine offensichtliche Nichtanerkennung der in diesen Fällen gefällten
Urteile des Europäischen Gerichtshofs“, so die Sprecherin für lesbische und schwule Lebensweisen weiter. Das Bundesverfassungsgericht verkenne die Wirklichkeit heutiger Lebensweisen,
wenn es begründet, dass die Ehe nur im Zusammenhang mit der „Aufgabe der Kindererziehung“ und des Unterhalts für den erziehenden Partner betrachtet werden kann.
„Diese Sichtweise entspricht nicht einmal der heterosexuellen Lebensrealität und schon gar nicht den vielfältigen Konstellationen von „Regenbogenfamilien“, die als lesbische und schwule Paare ihren Kinderwunsch bereits verwirklicht haben“, ergänzt sie.
Was eine zeitgemäße Politik ist, zeige die Berliner Koalition aus SPD und Linken. Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat die Gleichstellung verpartnerter Beamter im Besoldungsrecht beschlossen.
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