| 11.07.08 18:08 | Kai Tillmann |
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Das Werfen von Lebensmitteln, die anderen nicht verletzen können, sei eine Aktion, die durch die Redefreiheit geschützt sei, begründet das Gericht die Entscheidung. Scharfe Kritik an diesem Urteil kommt von der Bürgerrechtsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Für sie ist das eindeutig eine Straftat. Die Organisation will die Eierwerfer jetzt wegen Verletzung der Versammlungsfreiheit anklagen.
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