Kolpingwerk Frankfurt
Chatprofil kein Grund zur Kündigung
Die Kündigung des Kolpingwerks gegen einen schwulen Mann, der ein Chatprofil unterhält, ist unwirksam.

Der Leiter eines Jugendwohnheimes des Kolpingwerks in Frankfurt darf seinen Job behalten. Vor sechs Monaten ist der Mann gefeuert worden, weil er im Internet ein Chatprofil mit Bildern und Angaben seiner Vorlieben gestellt hat. Dieses ist kein Kündigungsgrund. Die außerordentliche Kündigung hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main für unwirksam erklärt. Die Partnersuche des Angestellten habe keine Auswirkungen auf die Betreuung Jugendlicher, so das Gericht.
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) begrüßt dieses Urteil. Es habe deutlich gemacht, dass die sexuelle Orientierung und sexuelle Vorlieben Privatangelegenheiten der Arbeitnehmer sind. Es gelte der Grundsatz, „außerdienstliches Verhalten“ könne kein Anlass für eine Kündigung sein. „Niemandem darf gekündigt werden, weil er homosexuell ist und dazu steht. Wir sind sehr froh, dass der römisch-katholischen Kirche durch dieses Urteil bescheinigt wurde, dass ihre diskriminierende Praxis gegenüber ihren lesbischen und schwulen Mitarbeitern rechtswidrig ist.“, so Bruns weiter.

Nach Angaben des Kolpingwerks hatte der 53-Jährige im Internet sein Geschlechtsteil und seine sexuellen Vorlieben geschildert und sich nackt mit einem Foto präsentiert. „Das stimmt nicht“, sagt Ansgar Dittmar, der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers.
„Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre“
Er habe lediglich seinen freien Oberkörper gezeigt. „Wenn ein Bild mit freiem Oberkörper ein Nacktbild sein soll, dann sind wir wieder in den 50ern“, so Dittmar weiter. Die Tatsache, dass der 53-jährige Kontakte mit Menschen zwischen 18 und 28 Jahren gesucht habe, sei nicht illegal, so der Anwalt.
Das Kolpingwerk betont in seiner Stellungnahme, dass die Kündigung des Mitarbeiters nichts mit dessen sexueller Orientierung zu tun. „Mitarbeiter, die in einer solchen Position in der Jugendarbeit auf diese Weise im Internet nach weiteren Sexualpartnern suchen, verstoßen aus unserer Sicht eindeutig gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre - völlig unabhängig davon, ob sie heterosexuell oder homosexuell sind“, erklärt Arnold Tomaschek, Geschäftsführer des Kolpingwerkes. Er kritisiert die von Verbänden aus der Schwulen- und Lesbenszene forcierte Kampagne, die Kündigung des Mitarbeiters als Diskriminierung eines Homosexuellen darzustellen.
Kolpingwerk veröffentlicht Namen - Parteien und Verbände sprechen von Rufmord
Währenddessen hat das Kolpingwerk in seiner Pressemitteilung den Namen des Arbeitnehmers im Dateinamen veröffentlicht. Ansgar Dittmar, der Anwalt des Betroffenen kritisiert das Verhalten des Kolpingwerks und rechnet mit Folgen für seinen Mandanten. Im Interview mit PRIDE1 sagt er: „Er (der Mandant, Anm. d. Red.) kann davon ausgehen, dass er mit einem „Sexskandal“ in Verbindung gebracht wird… Wenn man so versucht, seinen Gegner vernichten zu wollen, dann ist das schon eine ganz üble Nummer und das gerade von einem kirchlichen Betrieb, wo man von brüderlicher Nächstenliebe redet, halte ich schon für bigott…. Das ist Rufmord!“
Der Völklinger Kreis setzt sich für schwule Führungskräfte ein
Kritik am Kolpingwerk kommt auch vom Völklinger Kreis – dem Verband der schwulen Führungskräfte. Dieses könne nicht im Sinne der katholischen Kirche sein, so Dr. Thomas Norpoth, Bundesvorsitzender des Völklinger Kreises. Das Kolpingwerk versuche durch die Namensnennung gegenüber der Presse eine Rufmordkampagne durchzuführen. „Die Verantwortlichen des Kolpingwerkes vernachlässigen dabei sträflich ihre Arbeitgeberpflicht“, so Norpoth weiter.
Es könne nicht sein, dass ein Arbeitgeber, nach einem rechtskräftigen Urteil eine solche Kampagne durchführt, dies sollte auch einem katholischen Verband und seinen Funktionsträgern bewusst sein, so Norpoth.
Auch Sascha Dillenkofer, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD Hessen (SCHWUSOS) spricht in diesem Zusammenhang von Rufmord. „Hier wird in einer Art und Weise zurückgeschlagen, die ihresgleichen sucht. Es werden unwahre Behauptungen gestreut, offensichtlich mit dem Zweck, den Druck auf den Mann so zu erhöhen, dass er diesem nicht weiter standhalten kann.“, so Dillenkofer weiter. Die Schwusos fordern den Rücktritt des Vorstandes und die Entlassung des Geschäftsführers des Kolpingwerkes.
Hessische Grüne fordern Entschuldigung und Verzicht auf Berufung
Kai Klose, Geschäftsführer der hessischen Grünen sagt in einer Mitteilung: „Das Kolpingwerk muss die gesellschaftliche Realität anerkennen.“ Er fordert von Klaus Baumann, dem Anwalt des Kolpingwerks, eine Entschuldigung: „Wer wie Herr Baumann meint, ’man habe Heimbewohner vor möglichen sexuellen Kontakten mit dem schwulen Leiter schützen müssen’, der unterstellt, dass Schwule per se eine besondere Gefahr für Schutzbefohlene darstellen. Weder wurde während des Prozesses von derartigen Beschwerden berichtet, noch lässt sich diese allgemeine Beleidigung belegen. Deshalb muss Herr Baumann diese perfide These zurücknehmen“, so Klose. Außerdem fordert er das Kolpingwerk auf, auf die Berufung zu verzichten.
Das Kolpingwerk hat zu den Rufmordvorwürfen, auch auf PRIDE1-Anfrage beim Bundespräses in Köln, keine Stellung bezogen.
Links zum Thema
http://www.kolpinghaus-frankfurt.de
http://www.recht-schwul.de
http://www.lsvd.de
http://www.vk-online.de
http://www.schwusos-hessen.de
http://www.gruene-hessen.de
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