Beamtenrecht
Berlin stellt Lebenspartner gleich
Nach Bremen und Niedersachsen stellt nun auch das Land Berlin eingetragene Lebenspartner im Beamtenrecht gleich.
Der rot-rote Senat aus SPD und Linkspartei hat sich auf eine Anpassung im Familienzuschlag und der Hinterbliebenenversorgung geeinigt. Die Regierungskoalition des Berliner Abgeordnetenhauses nutzt damit den Kompetenzzuwachs im Beamtenrecht, der den Ländern durch die Föderalismusreform zugewiesen wurde. Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hofft, dass nun auch andere Landesregierungen die notwendige
Gleichstellung nicht länger aufschieben.
Keine einheitliche Regelung
In den Bundesländern gibt es zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen. In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind zwar Lebenspartner gleichgestellt, jedoch fehlt die Gleichstellung verpartnerter Beamter und Richter beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension.
Rheinland-Pfalz hatte im Januar eine Gleichbehandlung von eingetragenen Partnerschaften abgelehnt, will sich aber langfristig mit diesem Thema befassen.
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