Homo-Ehe
Berlin stellt homosexuelle Beamte gleich
Das Land Berlin hat homosexuelle Beamte im Besoldungsrecht sowie bei der Hinterbliebenenrente rückwirkend zum 3. Dezember 2003 gleichgestellt.
Mit dieser Regelung übernimmt Berlin eine Vorreiterrolle in der Gleichstellungspolitik Schwuler und Lesben. Alexander Zinn vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg freut sich. Für ihn ist wegweisend, dass diese Regelung rückwirkend gilt. Der Zeitpunkt 3. Dezember 2003 geht auf die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zurück. Die Richtlinie verpflichtet Bundes- und Landesregierungen, homosexuelle Beschäftigte bis zum 2. Dezember 2003 gleichzustellen. „Seit dem 3. Dezember 2003 wird gegen diese Richtlinie in Deutschland fortgesetzt verstoßen. Schon längst hätten Bundes- und Landesregierungen für eine Gleichstellung sorgen müssen“, erklärt Zinn.
Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg fordert die Bundesregierung und die andern Landesregierungen auf, entsprechende Gleichstellungsregelungen in ihre Gesetzgebung zu übernehmen.
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